Die Leistungen einer Immobilienverwaltung orientieren sich in erster
Linie an den gesetzlichen Vorgaben des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB),
dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als auch dem Mietrechtsgesetz (MRG).
Diese umfassen unter anderem (Auszug):
- 24h-Notdienst über eines der Mobiltelefone
- Finanzielle Abwicklungen (Buchhaltung, Vorschreibung und Inkasso
der monatlichen Aufwendungen, Inkasso, Erstellung der Jahresabrechnung)
- Jährliche Vorausschau der zu erwartenden Betriebskosten und Instandhaltungsaufwendungen
- Errichtung eines Treuhandkontos, Einhebung und gewinnbringende Anlage der Instandhaltungsrücklage
- Überprüfung des Versicherungsschutzes, Abwicklung von Schadensfällen
- Einholen von Angeboten für Serviceverträge und Abschluss von solchen
- Einholen von Angeboten für Arbeiten am Objekt bzw. Verbesserungen (bei Großreparaturen
gesonderte Honorarvereinbarungen) und Auftragsvergabe, Kontrolle der Arbeiten
- Beauftragung bzw. Kontrolle des Hausbetreuers und Kontrolle der Arbeiten (wenn gewünscht)
- Abwicklung von Behördenwegen im Rahmen der ordentlichen Verwaltung
- Abhaltung von regelmäßigen Hausversammlungen
- Abwicklung von Steuererklärungen für die Eigentümergemeinschaft
- Koordination mit Banken für eine eventuelle Kreditaufnahme
- regelmäßige Kontrolle der Liegenschaft bzw. der Gebäude
- Vertretung vor Gerichten (wenn gewünscht)
- ...
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