Ob beim Verkauf einer Wohnung, oder bei Mieterwechsel - immer wieder wird
an uns die Frage herangetragen, welche Dinge denn beachtet werden müssen.
Wir haben daher hier für Sie eine kleine Checkliste zusammengestellt:
Umzugs-Checkliste:
Alles was Sie rund um Ihren Umzug beachten müssen, haben wir Ihnen in einer Checkliste zusammengefasst:
Umzugs-Checkliste (pdf)
Strom Innsbruck Stadt:
Der Stromanschluss kann durch den Altmieter oder Voreigentümer abgemeldet
werden. Einfacher und billiger ist es für beide Seiten lediglich eine Ummeldung (des Vertragspartners)
vorzunehmen. In Innsbruck Stadt erfolgt dies bei den Innsbruck Kommunalbetrieben.
Vor der Ab- bzw. Ummeldung muss ich den Stromzähler ablesen - nicht vergessen,
auch die Zähler-Nr. zu notieren. Online unter
http://www.ikb.at. Wenn der neue Vertragspartner
ein Fax (Fax Nr. 0512/502-5638) oder ein E-Mail (
kundenservice@ikb.at)
schickt, geben Sie dort Folgendes an:
- Zählernr. und Zählerstand
- Datum der Ablesung
- bisheriger Vertragspartner
- neue Zustelladresse des bisherigen Vertragspartners
- Name u. Zustelladresse des neuen Vertragspartners
- Telefon-Nummer, Geburtsdatum (!) und (sofern vorhanden) eine E-Mail-Adresse
Außerhalb Innsbruck-Stadt ist entweder die
TIWAG (www.tiwag.at)
oder das lokale Elektrizitätswerk Ihr Ansprechpartner.
Festnetz-Telefon:
Sofern man im gleichen Vorwahl-Bezirk übersiedelt, kann die Tel-Nummer
mitgenommen werden (
www.telekom.at) bzw. erkundigen Sie sich bei Ihrem Telefonanbieter.
Kabelfernsehen/UPC Tirol:
http://tirol.upc.at bzw. Kunden-Tel 0512/931093
Telekabel/UPC Graz:
www.upc.at/kundenservice/kontakt/graz/ bzw. Service-Tel 0316/91515
Heizung/Wasser - Zwischenabrechnungen (Innsbruck und Umgebung):
Sofern Sie eine Zentralheizung haben bzw. sich in Ihrer Einheit eigene
Kalt- und/oder Warmwasserzähler befinden und die Abrechnung über die Fa.
Techem erfolgt, kann diese eine Stichtags-genaue Zwischenablesung durchführen.
Am Besten vereinbaren Sie direkt mit der Fa. Techem (Tel 0512/58 69 22)
einen Termin. Werden die Zähler nicht zwischenabgelesen, erfolgt eine
Aufteilung nach Monaten. Das individuelle Verhalten der Nutzer kann nicht
berücksichtigt werden. Beachten Sie bitte, dass die Zwischenablesungen kostenpflichtig
sind.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Fa. Techem für Sie zuständig
ist, rufen Sie uns bitte an.
Meldebehörde:
In
Innsbruck ist das Meldeamt im Rathaus in der Anichstrasse/Fallmerayrstrasse;
ansonsten üblicherweise im Gemeindeamt angesiedelt. Meldewesen
Graz finden Sie online unter
www.graz.at. Der Meldezettel muss
vom Vermieter unterschrieben werden (in Ausnahmefällen auch von der
Hausverwaltung). Die Meldung muss binnen 3 Tagen nach dem Einzug erfolgen.
Mehr Info auf http://help.gv.at
Vergebührung Mietvertrag:
Jeder schriftliche Mietvertrag muss beim zuständigen Finanzamt vergebührt
werden. Diese Aufgaben obliegt üblicherweise dem Mieter. Erfolgt die
Vertragserrichtung über einen Anwalt, Notar oder Immobilienmakler erfolgt
über diesen die Vergebührung, er stellt sie dann dem Mieter in Rechnung.
Die Höhe der Gebühr kann dem Formular "Geb1" (
download)
entnommen werden. Fällig ist die Gebühr am 15. des übernächsten
Monats, der auf das Datum der Vertragsunterzeichnung folgt. Das Finanzamt
erhält das ausgefüllt Formular samt Überweisungskopie. Eine
Kopie des Formulars sollte man beim Finanzamt mit einem Eingangsstempel
versehen lassen und gut aufbewahren.
Seit 1.1.2011 werden sämtliche Vergebührungen zentral über das Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel (FA 10) in Wien abgewickelt. Beachten Sie dazu die Informationen auf Seite 3 und 4 des Formulars.
GIS-Meldung:
Formulare erhalten Sie bei jedem Postamt oder unter
www.orf-gis.at